(1) Für Verwaltungsverfahren nach diesem Gesetz oder nach einer auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnung gelten, soweit nichts anderes bestimmt ist, für Behörden des Bundes das Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes und für Behörden der Länder die Verwaltungsverfahrensgesetze der Länder. Die Verwaltungsverfahren können über eine einheitliche Stelle nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes abgewickelt werden.
BRAO · Bundesrechtsanwaltsordnung
§ 32 BRAO – Ergänzende Anwendung der Verwaltungsverfahrensgesetze
Rechtsprechung zu § 32 BRAO
53 Entscheidungen zitieren § 32 BRAO, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.
BGH, Urt. v. 20.06.2016 – AnwZ (Brfg) 56/15 · Senat für Anwaltssachen
Leitsatz: 1. Verzichtet der Rechtsanwalt gegenüber der Rechtsanwaltskammer schriftlich auf die ihm verliehene Befugnis zum Führen einer Fachanwaltsbezeichnung, so ist diese hierdurch regelmäßig "auf andere Weise" gemäß § 32 BRAO in Verbindung mit § 43 Abs. 2 VwVfG erledigt, ohne dass es hierfür zusätzlich eines rechtsgestaltenden Aktes - etwa in Gestalt eines Widerrufs der Befugnis - bedarf. 2. Die …
BGH, Beschl. v. 06.02.2012 – AnwZ (Brfg) 42/11 · Senat für Anwaltssachen
Widerruf der Anwaltszulassung: Verfassungsmäßigkeit der öffentlichen Verhandlung vor dem Anwaltsgerichtshof; Anforderungen an den Antrag auf Berufungszulassung wegen Verstoßes gegen den Amtsermittlungsgrundsatz; widerlegliche Vermutung des Vermögensverfalls und Mitwirkungspflicht des Rechtsanwalts …
BSG, Urt. v. 03.04.2014 – B 5 RE 13/14 R · 5. Senat
Leitsatz: Wer als Rechtsanwalt zugelassen und zugleich rentenversicherungspflichtig beschäftigt ist, kann wegen seiner berufsständischen Versorgung für diese Beschäftigung nicht von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit werden.
BGH, Beschl. v. 19.04.2022 – AnwZ (Brfg) 39/21 · Senat für Anwaltssachen
Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Vermögensverfall des Rechtsanwalts; Ablauf der Jahresfrist bezüglich der Eintragung im Schuldnerverzeichnis
BGH, Urt. v. 06.05.2019 – AnwZ (Brfg) 31/17 · Senat für Anwaltssachen
Verwaltungsrechtliche Anwaltssache: Hinreichende Bestimmtheit eines Bescheids zur Zulassung eines Syndikusanwalts; Tätigkeit im öffentlichen Dienst als Zulassungsversagungsgrund
BGH, Beschl. v. 14.01.2019 – AnwZ (Brfg) 59/17 · Senat für Anwaltssachen
Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Wirksamkeit der Zustellung des Bescheids trotz Unvollständigkeit der Zustellungsurkunde; Nachschieben von Wiedereinsetzungsgründen nach Ablauf der Antragsfrist