Zum Inhalt springen
Zitierfest

BRAO · Bundesrechtsanwaltsordnung

§ 156 BRAO – Zuwiderhandlungen gegen das Verbot

Amtliche Fassung, Stand 22.12.2025.

(1) Gegen ein Mitglied der Rechtsanwaltskammer, das einem gegen sich ergangenen Berufs- oder Vertretungsverbot wissentlich zuwiderhandelt, wird eine Maßnahme nach § 114 Absatz 1 Nummer 5 oder Absatz 2 Nummer 5 verhängt, sofern nicht wegen besonderer Umstände eine mildere anwaltsgerichtliche Maßnahme ausreichend erscheint.

(2) Gerichte oder Behörden haben ein Mitglied der Rechtsanwaltskammer, das entgegen einem Berufs- oder Vertretungsverbot vor ihnen auftritt, zurückzuweisen.

Verweise

Vorschriften, die auf § 156 BRAO verweisen

  • § 14 BRAO – Rücknahme und Widerruf der Zulassung
  • § 59h BRAO – Erlöschen, Rücknahme und Widerruf der Zulassung; Abwickler
  • § 161a BRAO – Gegenständlich beschränktes Vertretungsverbot

Rechtsprechung zu § 156 BRAO

8 Entscheidungen zitieren § 156 BRAO, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BSG, Beschl. v. 10.12.2020 – B 6 KA 25/20 B · 6. Senat

    Sozialgerichtliches Verfahren - Vertretung des Gemeinsamen Beschwerdeausschusses vor Gericht als Rechtsanwältin oder Vorsitzende - Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren - Sachverhaltsdarstellung in der Beschwerdebegründung - Wirtschaftlichkeitsprüfung - Grenze für die Bestimmung des offensichtlichen …

  • BGH, Beschl. v. 23.06.2012 – AnwZ (Brfg) 58/11 · Senat für Anwaltssachen

    Anwaltgerichtliches Verfahren: Wirksamkeit der Eigenvertretung eines Rechtsanwalts trotz Anordnung des Sofortvollzugs des Zulassungswiderrufs

  • BGH, Beschl. v. 24.04.2012 – VIII ZB 111/11 · 8. Zivilsenat

    Anwaltliches Berufsrecht: Erlöschen der Postulationsfähigkeit beim Zulassungswiderruf; Wirksamkeit der Berufungseinlegung vor Bestandskraft der Widerrufsentscheidung mangels gerichtlicher Zurückweisung

  • BGH, Beschl. v. 15.10.2019 – AnwZ (Brfg) 6/19 · Senat für Anwaltssachen

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfall

  • BGH, Beschl. v. 26.06.2014 – V ZB 187/13 · 5. Zivilsenat

    Wirksamkeit der Berufungseinlegung: Erlöschen der Zulassung des Rechtsanwalts des Berufungsklägers

  • BGH, Versäumnisurt. v. 17.01.2013 – III ZR 168/12 · 3. Zivilsenat

    Leitsatz: Zur Erkennbarkeit des Willens des Berufungsklägers zur Fortsetzung des Verfahrens als Voraussetzung für die Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist ohne Antrag gemäß § 236 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 ZPO.

Weitere Entscheidungen zu § 156 BRAO suchen

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 156 BRAO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 156 BRAO? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten