Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat erläßt die zur Durchführung dieses Gesetzes im Bereich der Bundesverwaltung erforderlichen allgemeinen Verwaltungsvorschriften.
BPolG · Gesetz über die Bundespolizei
§ 69 BPolG – Verwaltungsvorschriften
Amtliche Fassung, Stand 10.02.2026.
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