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Zitierfest

BNatSchG · Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege

§ 20 BNatSchG – Allgemeine Grundsätze

Amtliche Fassung, Stand 30.09.2026.

(1) Es wird ein Netz verbundener Biotope (Biotopverbund) geschaffen, das mindestens 10 Prozent der Fläche eines jeden Landes umfassen soll.

(2) Teile von Natur und Landschaft können geschützt werden

  • 1. nach Maßgabe des § 23 als Naturschutzgebiet,
  • 2. nach Maßgabe des § 24 als Nationalpark oder als Nationales Naturmonument,
  • 3. als Biosphärenreservat,
  • 4. nach Maßgabe des § 26 als Landschaftsschutzgebiet,
  • 5. als Naturpark,
  • 6. als Naturdenkmal oder
  • 7. als geschützter Landschaftsbestandteil.

(3) Die in Absatz 2 genannten Teile von Natur und Landschaft sind, soweit sie geeignet sind, Bestandteile des Biotopverbunds.

Verweise

Vorschriften, die auf § 20 BNatSchG verweisen

Rechtsprechung zu § 20 BNatSchG

25 Entscheidungen zitieren § 20 BNatSchG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BVerwG, Beschl. v. 20.12.2023 – 10 BN 3/23 · 10. Senat

    Normenkontrolle gegen Naturschutzgebietsverordnung

  • BVerwG, Urt. v. 26.01.2023 – 10 CN 1/23, 10 CN 1/23 (4 CN 4/18) · 10. Senat

    Leitsatz: 1. Eine Schutzgebietsausweisung setzt nur dann einen Rahmen im Sinne des Art. 3 Abs. 2 Buchst. a, Abs. 4 SUP-RL, wenn sie eine signifikante Gesamtheit von Kriterien und Modalitäten für die Genehmigung und Durchführung von Projekten aufstellt, insbesondere hinsichtlich des Standorts, der Art, der Größe und der Betriebsbedingungen solcher Projekte oder der mit ihnen verbundenen Inanspruchnahme von …
  • BVerwG, Urt. v. 17.12.2021 – 7 C 7/20 · 7. Senat

    Leitsatz: 1. Der Erfolg einer Versagungsgegenklage gegen die Ablehnung eines Planfeststellungsbeschlusses beurteilt sich nach dem materiellen Recht, das im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz für das Verpflichtungsbegehren gilt. Bei Rechtsänderungen, die nach der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung in der Tatsacheninstanz eintreten und die das Tatsachengericht …
  • BVerwG, Beschl. v. 18.01.2021 – 4 BN 41/20 · 4. Senat

    Rechtmäßigkeit von landwirtschaftlichen Bewirtschaftungsbeschränkungen in einer Naturschutzgebietsverordnung

  • BVerwG, Beschl. v. 04.05.2020 – 4 CN 4/18 · 4. Senat

    Vorlage zur Vorabentscheidung an den EuGH zur Klärung der Frage, ob die Ausweisung eines Landschaftsschutzgebietes nach Art. 3 der Richtlinie 2001/42/EG SUP-pflichtig ist

  • BVerwG, Urt. v. 21.12.2017 – 4 CN 8/16 · 4. Senat

    Leitsatz: 1. Der in § 29 BNatSchG (juris: BNatSchG 2009) geregelte "geschützte Landschaftsbestandteil" dient dem Objekt- und nicht dem Flächenschutz. 2. Für den Schutz nach § 29 Abs. 1 BNatSchG ist es erforderlich, dass die zu schützenden Objekte nicht schon selbst eine "Landschaft" bilden, sondern als abgrenzbare Einzelgebilde erkannt werden können. 3. Eine Rechtsverordnung, die nicht von § 29 BNatSchG …

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