Zum Inhalt springen
Zitierfest

BGB · Bürgerliches Gesetzbuch

§ 25 BGB – Verfassung

Amtliche Fassung, Stand 23.07.2026.

Die Verfassung eines rechtsfähigen Vereins wird, soweit sie nicht auf den nachfolgenden Vorschriften beruht, durch die Vereinssatzung bestimmt.

In Claude nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Claude § 25 BGB im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 25 BGB? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Claude einrichten