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Zitierfest

BBG · Bundesbeamtengesetz

§ 35 BBG – Entlassung von Beamtinnen und Beamten in Führungsämtern auf Probe

Amtliche Fassung, Stand 03.07.2026.

Beamtinnen und Beamte in Ämtern mit leitender Funktion sind

  • 1. mit Ablauf der Probezeit nach § 24 Abs. 1,
  • 2. mit Beendigung des Beamtenverhältnisses auf Lebenszeit,
  • 3. mit Versetzung zu einem anderen Dienstherrn,
  • 4. mit Festsetzung mindestens einer Kürzung der Dienstbezüge als Disziplinarmaßnahme oder
  • 5. in den Fällen, in denen nur ein Beamtenverhältnis auf Probe besteht, mit Ende des Monats, in dem sie die im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit geltende Altersgrenze erreichen,

aus dem Beamtenverhältnis auf Probe nach § 24 Abs. 1 entlassen. Die §§ 31 bis 33 bleiben unberührt. § 34 Abs. 1 gilt entsprechend.

Rechtsprechung zu § 35 BBG

5 Entscheidungen zitieren § 35 BBG: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BVerwG, Urt. v. 05.06.2014 – 2 C 22/13 · 2. Senat

    Leitsatz: 1. Die Verpflichtung, ein betriebliches Eingliederungsmanagement anzubieten (§ 84 Abs. 2 Satz 1 SGB IX <juris: SGB 9>), gilt auch bei Beamten. Die Durchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements ist aber keine Rechtmäßigkeitsvoraussetzung für die Versetzung eines Beamten in den Ruhestand wegen dauernder Dienstunfähigkeit. 2. In Fällen krankheitsbedingter Fehlzeiten stehen das …
  • BVerwG, Beschl. v. 27.02.2013 – 6 PB 3/13 · 6. Senat

    Leitsatz: Hat die Dienststelle einen Beschäftigten mit überwiegend wissenschaftlicher Tätigkeit nicht darauf hingewiesen, dass er in seiner Personalangelegenheit die Mitbestimmung des Personalrats beantragen kann, so ist der Personalrat gleichwohl nicht zur Mitbestimmung berufen, solange der Beschäftigte den Antrag nicht gestellt hat.
  • BVerwG, Beschl. v. 16.07.2012 – 2 B 16/12 · 2. Senat

    Versetzung eines Beamten wegen politischer Betätigung mit dienstlichem Bezug; dienstliches Bedürfnis; Ermessen des Dienstherrn

  • BAG, Urt. v. 19.06.2012 – 3 AZR 708/11 · 3. Senat

    Leitsatz: Scheidet ein Dienstordnungsangestellter vorzeitig mit einer unverfallbaren Versorgungsanwartschaft nach § 1b BetrAVG aus dem Dienstordnungsangestelltenverhältnis aus, darf sein nach § 2 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 BetrAVG zu berechnender Anspruch auf Versorgungsleistungen gemäß § 18 Abs. 9 BetrAVG nicht hinter dem Rentenanspruch zurückbleiben, der sich ergeben hätte, wenn er für die Zeit der nach § …
  • BVerwG, Urt. v. 26.01.2012 – 2 C 7/11 · 2. Senat

    Leitsatz: 1. Verweigert ein Beamter eine vom Dienstherrn angeordnete ärztliche Untersuchung zur Klärung seiner Dienstfähigkeit, so darf dies nur dann zu seinem Nachteil gewertet werden, wenn die Untersuchungsanordnung rechtmäßig ist. 2. Für die nach § 56 Abs. 1 oder § 208 Abs. 2 Satz 1 LBG erforderliche Feststellung der Dienstunfähigkeit durch den unmittelbaren Dienstvorgesetzten kann nicht auf eine …

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