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Zitierfest

BBG · Bundesbeamtengesetz

§ 29 BBG – Zuweisung

Amtliche Fassung, Stand 03.07.2026.

(1) Beamtinnen und Beamten kann mit ihrer Zustimmung vorübergehend ganz oder teilweise eine ihrem Amt entsprechende Tätigkeit

  • 1. bei einer öffentlichen Einrichtung ohne Dienstherrnfähigkeit im dienstlichen oder öffentlichen Interesse oder
  • 2. bei einer anderen Einrichtung, wenn ein öffentliches Interesse es erfordert,

zugewiesen werden. Die Entscheidung trifft die oberste Dienstbehörde oder eine von ihr bestimmte Stelle.

(2) Beamtinnen und Beamten einer Dienststelle, die ganz oder teilweise in eine öffentlich-rechtlich organisierte Einrichtung ohne Dienstherrnfähigkeit oder eine privatrechtlich organisierte Einrichtung der öffentlichen Hand umgewandelt wird, kann auch ohne ihre Zustimmung eine ihrem Amt entsprechende Tätigkeit bei dieser Einrichtung zugewiesen werden, wenn öffentliche Interessen es erfordern.

(3) Die Rechtsstellung der Beamtinnen und Beamten bleibt unberührt.

Verweise

Vorschriften, die auf § 29 BBG verweisen

Rechtsprechung zu § 29 BBG

19 Entscheidungen zitieren § 29 BBG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BAG, Beschl. v. 04.05.2011 – 7 ABR 3/10 · 7. Senat

    Leitsatz: Der Betriebsrat hat bei innerbetrieblichen Versetzungen von Beamten und Arbeitnehmern, die privatrechtlich organisierten Kooperationsunternehmen der Bundeswehr zugewiesen oder gestellt sind, nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG mitzubestimmen.
  • BVerwG, Beschl. v. 11.04.2024 – 5 P 5/22 · 5. Senat

    Leitsatz: 1. Das Recht zur Abordnung eines Beschäftigten geht gemäß § 44d Abs. 4 SGB II mit der vom jeweiligen Träger vorgenommenen Zuweisung einer Tätigkeit bei einer gemeinsamen Einrichtung (Jobcenter) für die Dauer der Zuweisung auf die Geschäftsführerin oder den Geschäftsführer der gemeinsamen Einrichtung über. 2. Ordnet der Träger einen von ihm einer gemeinsamen Einrichtung zugewiesenen Beschäftigten …
  • BVerwG, Urt. v. 13.10.2021 – 2 C 6/20 · 2. Senat

    Leitsatz: 1. Die Vorschrift des § 57 BBesG a.F. vermittelt keinen subjektiven Anspruch auf eine fehlerfreie Ermessensausübung, der sich zu einem unbedingten Anspruch verdichten könnte. Die Norm eröffnet allein im öffentlichen Interesse (Personalgewinnungsinteresse) dem Dienstherrn die Möglichkeit, einem Beamten eine Verpflichtungsprämie für eine besondere Auslandsverwendung zu gewähren. 2. Die …
  • BVerwG, Beschl. v. 16.09.2019 – 5 P 5/18 · 5. Senat

    Leitsatz: Die Mitbestimmung des Personalrats bei Umsetzungen mit Dienstortwechsel ist nach der geltenden Gesetzesfassung des § 76 Abs. 1 Nr. 4 Alt. 2 BPersVG nicht auf "dauerhafte" bzw. "auf Dauer angelegte" Umsetzungen beschränkt (Änderung der bisherigen Rechtsprechung).
  • BVerwG, Beschl. v. 26.10.2012 – 1 WDS-VR 6/12, 1 WDS-VR 7/12, 1 WDS-VR 6/12, 1 WDS-VR 7/12 · 1. Wehrdienstsenat

    Leitsatz: Entscheidungen über die dienstliche Verwendung eines Soldaten unterliegen als "truppendienstliche" Maßnahmen gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 WBO der gerichtlichen Überprüfung durch die Wehrdienstgerichte. Das gilt unabhängig davon, ob der Bundesminister der Verteidigung den Erlass solcher Maßnahmen einer militärischen oder einer zivilen Dienststelle der Bundeswehr übertragen hat.
  • BVerwG, Urt. v. 13.10.2021 – 2 C 1/21 · 2. Senat

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