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Zitierfest

BauGB · Baugesetzbuch

§ 224 BauGB – Entfall der aufschiebenden Wirkung bei Antrag auf gerichtliche Entscheidung

Amtliche Fassung, Stand 23.07.2026.

Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen

  • 1. den Umlegungsbeschluss nach § 47 Absatz 1,
  • 2. die Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit des Umlegungsplans nach § 71 Absatz 1,
  • 3. die vorzeitige Besitzeinweisung nach § 77 oder § 116 sowie
  • 4. die Geltendmachung des Kostenerstattungsbetrags nach § 179 Absatz 4

hat keine aufschiebende Wirkung. § 80 Absatz 5 der Verwaltungsgerichtsordnung ist entsprechend anzuwenden.

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