Bundesrecht
Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (ArbSchG)
Amtliche Fassung, Stand 22.12.2025. 30 Vorschriften im Wortlaut.
Vorschriften
- Einleitung
- § 1Zielsetzung und Anwendungsbereich
- § 2Begriffsbestimmungen
- § 3Grundpflichten des Arbeitgebers
- § 4Allgemeine Grundsätze
- § 5Beurteilung der Arbeitsbedingungen
- § 6Dokumentation
- § 7Übertragung von Aufgaben
- § 8Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber
- § 9Besondere Gefahren
- § 10Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen
- § 11Arbeitsmedizinische Vorsorge
- § 12Unterweisung
- § 13Verantwortliche Personen
- § 14Unterrichtung und Anhörung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes
- § 15Pflichten der Beschäftigten
- § 16Besondere Unterstützungspflichten
- § 17Rechte der Beschäftigten
- § 18Verordnungsermächtigungen
- § 19Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaften und zwischenstaatliche Vereinbarungen
- § 20Regelungen für den öffentlichen Dienst
- § 20aGemeinsame deutsche Arbeitsschutzstrategie
- § 20bNationale Arbeitsschutzkonferenz
- § 21Zuständige Behörden, Zusammenwirken mit den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung
- § 22Befugnisse der zuständigen Behörden
- § 23Betriebliche Daten, Zusammenarbeit mit anderen Behörden, Jahresbericht, Bundesfachstelle
- § 24Ermächtigung zum Erlaß von allgemeinen Verwaltungsvorschriften
- § 24aAusschuss für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
- § 25Bußgeldvorschriften
- § 26Strafvorschriften
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