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Zitierfest

ArbSchG · Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit

§ 2 ArbSchG – Begriffsbestimmungen

Amtliche Fassung, Stand 22.12.2025.

(1) Maßnahmen des Arbeitsschutzes im Sinne dieses Gesetzes sind Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren einschließlich Maßnahmen der menschengerechten Gestaltung der Arbeit.

(2) Beschäftigte im Sinne dieses Gesetzes sind:

  • 1. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,
  • 2. die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten,
  • 3. arbeitnehmerähnliche Personen im Sinne des § 5 Abs. 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes, ausgenommen die in Heimarbeit Beschäftigten und die ihnen Gleichgestellten,
  • 4. Beamtinnen und Beamte,
  • 5. Richterinnen und Richter,
  • 6. Soldatinnen und Soldaten,
  • 7. die in Werkstätten für Behinderte Beschäftigten.

(3) Arbeitgeber im Sinne dieses Gesetzes sind natürliche und juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften, die Personen nach Absatz 2 beschäftigen.

(4) Sonstige Rechtsvorschriften im Sinne dieses Gesetzes sind Regelungen über Maßnahmen des Arbeitsschutzes in anderen Gesetzen, in Rechtsverordnungen und Unfallverhütungsvorschriften.

(5) Als Betriebe im Sinne dieses Gesetzes gelten für den Bereich des öffentlichen Dienstes die Dienststellen. Dienststellen sind die einzelnen Behörden, Verwaltungsstellen und Betriebe der Verwaltungen des Bundes, der Länder, der Gemeinden und der sonstigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die Gerichte des Bundes und der Länder sowie die entsprechenden Einrichtungen der Streitkräfte.

Verweise

Vorschriften, die auf § 2 ArbSchG verweisen

  • § 18 ArbSchG – Verordnungsermächtigungen
  • § 19 ArbSchG – Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaften und zwischenstaatliche Vereinbarungen

Rechtsprechung zu § 2 ArbSchG

9 Entscheidungen zitieren § 2 ArbSchG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BVerwG, Urt. v. 23.06.2016 – 2 C 18/15 · 2. Senat

    Leitsatz: 1. Ein Klägerwechsel im Revisionsverfahren ist möglich, um einem zwischenzeitlich eingetretenen Funktionswechsel Rechnung zu tragen (hier: Wahl eines Nachfolgers im Amt des Dekans einer Fakultät). 2. Die vorbeugende Feststellungsklage über streitige Fragen des öffentlichen Rechts ist zulässig, wenn eine behördliche Maßnahme angekündigt ist, die für den Adressaten straf- oder …
  • BAG, Urt. v. 13.12.2016 – 9 AZR 574/15 · 9. Senat

    Umkleidezeiten als Arbeitszeit - Schätzung des Umfangs geleisteter Überstunden

  • BAG, Urt. v. 20.07.2022 – 10 AZR 41/22 · 10. Senat

    Leitsatz: Anspruch auf einen Erschwerniszuschlag nach § 10 Nr. 1.2 des Rahmentarifvertrags für die gewerblich Beschäftigten in der Gebäudereinigung haben Arbeitnehmer, die während der Ausführung ihrer Tätigkeit eine vorgeschriebene Atemschutzmaske als persönliche Schutzausrüstung tragen. Eine medizinische Gesichtsmaske (sog. OP-Maske) erfüllt diese Anforderung nicht.
  • BAG, Urt. v. 21.07.2021 – 5 AZR 110/21 · 5. Senat

  • BVerwG, Beschl. v. 27.08.2026 – 1 WB 33.26 · 1. Wehrdienstsenat

  • BAG, Urt. v. 21.07.2021 – 5 AZR 572/20 · 5. Senat

    Berücksichtigung von Umkleide- und innerbetrieblichen Wegezeiten als vergütungspflichtige Arbeitszeit

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