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Zitierfest

AMG · Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln

§ 98 AMG – Einziehung

Amtliche Fassung, Stand 12.05.2026.

Gegenstände, auf die sich eine Straftat nach § 95 oder § 96 oder eine Ordnungswidrigkeit nach § 97 bezieht, können eingezogen werden. § 74a des Strafgesetzbuches und § 23 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten sind anzuwenden.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 98 AMG nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 98 AMG? Zitiere den Wortlaut.“

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