Zum Inhalt springen
Zitierfest

AEUV · Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union

Art. 151 AEUV

Amtliche Fassung, Stand 07.06.2016.

Die Union und die Mitgliedstaaten verfolgen eingedenk der sozialen Grundrechte, wie sie in der am 18. Oktober 1961 in Turin unterzeichneten Europäischen Sozialcharta und in der Gemeinschaftscharta der sozialen Grundrechte der Arbeitnehmer von 1989 festgelegt sind, folgende Ziele: die Förderung der Beschäftigung, die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen, um dadurch auf dem Wege des Fortschritts ihre Angleichung zu ermöglichen, einen angemessenen sozialen Schutz, den sozialen Dialog, die Entwicklung des Arbeitskräftepotenzials im Hinblick auf ein dauerhaft hohes Beschäftigungsniveau und die Bekämpfung von Ausgrenzungen.

Zu diesem Zweck führen die Union und die Mitgliedstaaten Maßnahmen durch, die der Vielfalt der einzelstaatlichen Gepflogenheiten, insbesondere in den vertraglichen Beziehungen, sowie der Notwendigkeit, die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft der Union zu erhalten, Rechnung tragen.

Sie sind der Auffassung, dass sich eine solche Entwicklung sowohl aus dem eine Abstimmung der Sozialordnungen begünstigenden Wirken des Binnenmarkts als auch aus den in den Verträgen vorgesehenen Verfahren sowie aus der Angleichung ihrer Rechts- und Verwaltungsvorschriften ergeben wird.

Verweise

Vorschriften, die auf Art. 151 AEUV verweisen

Rechtsprechung zu Art. 151 AEUV

28 Entscheidungen zitieren Art. 151 AEUV, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BAG, Urt. v. 19.01.2011 – 3 AZR 29/09 · 3. Senat

    Leitsatz: Das Verbot der mittelbaren Diskriminierung wegen des Geschlechts ist auch von den Tarifvertragsparteien zu beachten. Ihnen gebührt allerdings aufgrund der Tarifautonomie eine Einschätzungsprärogative in Bezug auf die sachlichen Gegebenheiten, die betroffenen Interessen und die Regelungsfolgen sowie ein Beurteilungs- und Ermessensspielraum hinsichtlich der inhaltlichen Gestaltung der von ihnen …
  • BVerwG, Urt. v. 07.10.2020 – 2 C 19/19 · 2. Senat

    Leitsatz: 1. Die Verrentung von Kapitalbeträgen unter Verwendung geschlechtsspezifischer Sterbetafeln nach § 56 Abs. 3 Satz 3 BeamtVG 2009 i.V.m. § 55 Abs. 1 Satz 9 BeamtVG 2010 und der Tabelle zu § 14 Abs. 1 Satz 4 BewG 2008 verstößt gegen den gemäß Art. 157 AEUV gewährleisteten unionsrechtlichen Grundsatz der Entgeltgleichheit. 2. Die Unvereinbarkeit von nationalen Regelungen mit Art. 157 AEUV führt bei …
  • EuGH, Urt. v. 07.07.2022 – C-257/21 und C-258/21 · Siebte Kammer

    Coca-Cola European Partners Deutschland GmbH gegen L.B. und R.G. Vorlage zur Vorabentscheidung – Sozialpolitik – Art. 153 AEUV – Schutz der Arbeitnehmer – Richtlinie 2003/88/EG – Arbeitszeitgestaltung – Nachtarbeit – Tarifvertrag, der für regelmäßige Nachtarbeit einen geringeren Vergütungszuschlag …

  • BSG, Urt. v. 09.03.2022 – B 7/14 AS 91/20 R · 7. Senat

    Leitsatz: Erziehende in Elternzeit, deren Arbeitsverhältnis nach nationalem Recht ruht, sind als Arbeitnehmer im Sinne des Unionsrechts nicht von Leistungen nach dem SGB II ausgeschlossen.
  • EuGH, Urt. v. 06.10.2021 – C-561/19 · Große Kammer

    Consorzio Italian Management und Catania Multiservizi SpA gegen Rete Ferroviaria Italiana SpA. Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 267 AEUV – Umfang der Vorlagepflicht der in letzter Instanz entscheidenden einzelstaatlichen Gerichte – Ausnahmen von dieser Pflicht – Kriterien – Frage nach der …

  • EuGH, Urt. v. 08.09.2020 – C-119/19 P und C-126/19 P · Große Kammer

    Europäische Kommission und Rat der Europäischen Union gegen Francisco Carreras Sequeros u. a. Rechtsmittel – Öffentlicher Dienst – Statut der Beamten der Europäischen Union – Reform vom 1. Januar 2014 – Anhang X Art. 6 – Beamte und Vertragsbedienstete, die in einem Drittland Dienst tun – Neue …

Weitere Entscheidungen zu Art. 151 AEUV suchen

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) Art. 151 AEUV nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt Art. 151 AEUV? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten