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Zitierfest

AEUV · Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union

Art. 159 AEUV

Amtliche Fassung, Stand 07.06.2016.

Die Kommission erstellt jährlich einen Bericht über den Stand der Verwirklichung der in Artikel 151 genannten Ziele sowie über die demografische Lage in der Union. Sie übermittelt diesen Bericht dem Europäischen Parlament, dem Rat und dem Wirtschafts- und Sozialausschuss.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) Art. 159 AEUV nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt Art. 159 AEUV? Zitiere den Wortlaut.“

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