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Zitierfest

AEUV · Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union

Art. 158 AEUV

Amtliche Fassung, Stand 07.06.2016.

Die Mitgliedstaaten sind bestrebt, die bestehende Gleichwertigkeit der Ordnungen über die bezahlte Freizeit beizubehalten.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) Art. 158 AEUV nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt Art. 158 AEUV? Zitiere den Wortlaut.“

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