Die Mitgliedstaaten sind bestrebt, die bestehende Gleichwertigkeit der Ordnungen über die bezahlte Freizeit beizubehalten.
AEUV · Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Art. 158 AEUV
Amtliche Fassung, Stand 07.06.2016.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) Art. 158 AEUV nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt Art. 158 AEUV? Zitiere den Wortlaut.“