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Zitierfest

AEUV · Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union

Art. 156 AEUV

Amtliche Fassung, Stand 07.06.2016.

Unbeschadet der sonstigen Bestimmungen der Verträge fördert die Kommission im Hinblick auf die Erreichung der Ziele des Artikels 151 die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und erleichtert die Abstimmung ihres Vorgehens in allen unter dieses Kapitel fallenden Bereichen der Sozialpolitik, insbesondere auf dem Gebiet

— der Beschäftigung,

— des Arbeitsrechts und der Arbeitsbedingungen,

— der beruflichen Ausbildung und Fortbildung,

— der sozialen Sicherheit,

— der Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten,

— des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit,

— des Koalitionsrechts und der Kollektivverhandlungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern.

Zu diesem Zweck wird die Kommission in enger Verbindung mit den Mitgliedstaaten durch Untersuchungen, Stellungnahmen und die Durchführung von Konsultationen in Bezug auf innerstaatlich oder in den internationalen Organisationen zu behandelnde Fragen tätig, und zwar insbesondere im Wege von Initiativen, die darauf abzielen, Leitlinien und Indikatoren festzulegen, den Austausch bewährter Verfahren durchzuführen und die erforderlichen Elemente für eine regelmäßige Überwachung und Bewertung auszuarbeiten. Das Europäische Parlament wird in vollem Umfang unterrichtet.

Vor Abgabe der in diesem Artikel vorgesehenen Stellungnahmen hört die Kommission den Wirtschafts- und Sozialausschuss.

Rechtsprechung zu Art. 156 AEUV

6 Entscheidungen zitieren Art. 156 AEUV: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • EuGH, Urt. v. 06.10.2021 – C-561/19 · Große Kammer

    Consorzio Italian Management und Catania Multiservizi SpA gegen Rete Ferroviaria Italiana SpA. Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 267 AEUV – Umfang der Vorlagepflicht der in letzter Instanz entscheidenden einzelstaatlichen Gerichte – Ausnahmen von dieser Pflicht – Kriterien – Frage nach der …

  • EuGH, Urt. v. 12.05.2022 – C-426/20 · Sechste Kammer

    GD und ES gegen Luso Temp - Empresa de Trabalho Temporário SA. Vorlage zur Vorabentscheidung – Sozialpolitik – Richtlinie 2008/104/EG – Leiharbeit – Art. 5 Abs. 1 – Grundsatz der Gleichbehandlung – Art. 3 Abs. 1 Buchst. f – Begriff der ‚wesentlichen Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen der …

  • EuGH, Urt. v. 14.10.2020 – C-681/18 · Zweite Kammer

    JH gegen KG. Vorlage zur Vorabentscheidung – Sozialpolitik – Richtlinie 2008/104/EG – Leiharbeit – Art. 5 Abs. 5 – Gleichbehandlung – Erforderliche Maßnahmen, um einen missbräuchlichen Einsatz von Leiharbeit zu verhindern – Verpflichtung der Mitgliedstaaten, aufeinanderfolgende Überlassungen zu …

  • EuGH, Urt. v. 11.11.2025 – C-19/23 · Große Kammer

    Königreich Dänemark gegen Europäisches Parlament und Rat der Europäischen Union. Nichtigkeitsklage – Richtlinie (EU) 2022/2041 – Angemessene Mindestlöhne in der Europäischen Union – Art. 153 Abs. 1 Buchst. b AEUV – Art. 153 Abs. 2 Buchst. b AEUV – Achtung der der Union durch die Verträge …

  • EuGH, Urt. v. 22.02.2024 – C-649/22 · Sechste Kammer

    XXX gegen Randstad Empleo ETT SAU u. a. Vorlage zur Vorabentscheidung – Sozialpolitik – Richtlinie 2008/104/EG – Leiharbeit – Art. 5 Abs. 1 – Grundsatz der Gleichbehandlung – Art. 3 Abs. 1 Buchst. f – Begriff ‚wesentliche Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen der Leiharbeitnehmer‘ – Begriff …

  • EuG, Urt. v. 05.04.2017 – T-361/14 · Erste Kammer

    HB u. a. gegen Europäische Kommission. Institutionelles Recht – Europäische Bürgerinitiative – Schutz streunender Tiere – Psychologische Auswirkungen auf Erwachsene und Kinder – Verweigerung der Registrierung – Offenkundiges Fehlen von Befugnissen der Kommission – Art. 4 Abs. 2 Buchst. b und Abs. 3 …

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