Rechtsprechung · VG Frankfurt
VG Frankfurt, Urteil vom 28.01.1997 – 6 E 762/96
- Spruchkörper
- 6. Kammer
- ECLI
- ECLI:DE:VGFFM:1997:0128.6E762.96.0A
Leitsatz
Die Zusicherung ist ein Verwaltungsakt.
Der Verbindlichkeit einer Zusicherung im Kommunalabgabenrecht steht nicht entgegen, daß anders als in § 38 VwVfG eine ausdrückliche gesetzliche Regelung fehlt.
Der Verstoß einer Zusicherung gegen geltendes Recht betrifft nicht die Frage der Zulässigkeit dieses Instituts, sondern die Frage der Grenzen der Bindungswirkung, die sich aus den Regelungen über die Nichtigkeit und Aufhebbarkeit ( § 4 Abs. 1 Nr. 3 b KAG in Verbindung mit §§ 125, 130, 131 AO) ergeben.
Ein in der Gebührensatzung vorgesehener Befreiungstatbestand verstößt nicht gegen das Prinzip der Leistungsproportionalität, solange der Gebührenausfall zu Lasten des Kreises bzw. der Gemeinde und nicht zu Lasten der anderen Benutzer geht. Der Einnahmebeschaffungsgrundsatz des § 93 HGO ist erst dann verletzt, wenn die Einrichtung, für die Gebühren erhoben wird, vorwiegend einzelnen Personen und nicht der Allgemeinheit Vorteile verschafft.
Zitierte Vorschriften
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