Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · VG Berlin

VG Berlin, Beschluss vom 03.02.2021 – 35 K 146/20 A

Asylrecht (Iran): Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei offenen Erfolgsaussichten
Spruchkörper
35. Kammer
ECLI
ECLI:DE:VGBE:2021:0203.35K146.20A.00
Normenkette
§ 10 AsylVfG 1992, § 74 Abs. 1 Halbs 1 AsylVfG 1992, § 60 Abs. 1 VwGO, § 178 Abs. 1 Nr. 3 ZPO, § 179 ZPO ... mehr

Leitsatz

Bei offenen Erfolgsaussichten einer Asylklage ist unter der Voraussetzung, dass auch die übrigen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind Prozesskostenhilfe zu bewilligen.(Rn.1)

Tenor

Der Klägerin wird für das erstinstanzliche Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Prozesskostenhilfe ohne Festsetzung von Zahlungen bewilligt und Rechtsanwältin ... beigeordnet.

Gründe

Randnummer 1

Der Klägerin war antragsgemäß Prozesskostenhilfe für das erstinstanzliche Verfahren vor dem Verwaltungsgericht zu bewilligen, da die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet mithin der Ausgang des verwaltungsgerichtlichen Streitverfahrens hinsichtlich der Zulässigkeit der Klage und politischen Aktivitäten der Klägerin als jedenfalls offen zu betrachten ist - und nicht mutwillig erscheint, die Klägerin nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht aufbringen kann und die Vertretung durch eine Rechtsanwältin erforderlich erscheint (§ 166 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsgerichtsordnung VwGO i.V.m. §§ 114 Abs. 1 Satz 1, 119 Abs. 1, 121 Abs. 2 Zivilprozessordnung ZPO -).

Randnummer 2

Der Beschluss ist unanfechtbar (§ 80 Asylgesetz).

Zitierte Vorschriften

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im Wortlaut aus amtlichen Quellen, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat VG Berlin in 35 K 146/20 A entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten