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Zitierfest

Rechtsprechung · FG Sachsen-Anhalt

FG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 11.03.2013 – 4 K 205/12

Kein Anspruch des Steuerpflichtigen auf Veranlagung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung
Spruchkörper
4. Senat
ECLI
ECLI:DE:FGST:2013:0311.4K205.12.0A
Normenkette
§ 164 Abs. 1 AO, § 149 AO, § 5 AO, § 120 Abs. 1 AO

Orientierungssatz

Ein Steuerpflichtiger hat keinen Anspruch darauf, dass seine Veranlagung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung erfolgt, nur damit faktisch seine Frist zur Abgabe der Steuererklärung verlängert wird (Rn.1)

.

Tenor

Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

Gründe

Randnummer 1

Die Entscheidung beruht auf § 138 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO). Es entsprach billigem Ermessen, die Kosten des Verfahrens gegeneinander aufzuheben. Das Gericht hatte zu berücksichtigen, dass der Kläger einerseits mit dem Zwischenurteil obsiegte, andrerseits die Endentscheidung aber auf Tatsachen beruht, die der Kläger früher hätte geltend machen können (Abgabe der Steuererklärung). Ein Steuerpflichtiger hat keinen Anspruch darauf, dass seine Veranlagung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung erfolgt, nur damit faktisch seine Frist zur Abgabe der Steuererklärung verlängert wird.

Zitierte Vorschriften

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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