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Zitierfest

FGO · Finanzgerichtsordnung

§ 138 FGO

Amtliche Fassung, Stand 29.06.2026.

(1) Ist der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt, so entscheidet das Gericht nach billigem Ermessen über die Kosten des Verfahrens durch Beschluss; der bisherige Sach- und Streitstand ist zu berücksichtigen.

(2) Soweit ein Rechtsstreit dadurch erledigt wird, dass dem Antrag des Steuerpflichtigen durch Rücknahme oder Änderung des angefochtenen Verwaltungsakts stattgegeben oder dass im Fall der Untätigkeitsklage gemäß § 46 Abs. 1 Satz 3 Halbsatz 2 innerhalb der gesetzten Frist dem außergerichtlichen Rechtsbehelf stattgegeben oder der beantragte Verwaltungsakt erlassen wird, sind die Kosten der Behörde aufzuerlegen. § 137 gilt sinngemäß.

(3) Der Rechtsstreit ist auch in der Hauptsache erledigt, wenn der Beklagte der Erledigungserklärung des Klägers nicht innerhalb von zwei Wochen seit Zustellung des die Erledigungserklärung enthaltenden Schriftsatzes widerspricht und er vom Gericht auf diese Folge hingewiesen worden ist.

Verweise

Vorschriften, die auf § 138 FGO verweisen

Rechtsprechung zu § 138 FGO

114 Entscheidungen zitieren § 138 FGO, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BFH, Urt. v. 14.06.2017 – I R 38/15 (amtliche Veröffentlichung) · 1. Senat

    Leitsatz: Eine Anfechtungsklage ist im Falle der übereinstimmenden Erledigungserklärung auch dann mit Eingang der zweiten Erledigungserklärung oder mit Eintritt der Fiktion des § 138 Abs. 3 FGO endgültig i.S. des § 239 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 AO erfolglos, wenn der angefochtene Bescheid später auf Grundlage einer tatsächlichen Verständigung geändert wird.
  • BFH, Beschl. v. 23.05.2016 – X R 54/13 (amtliche Veröffentlichung) · 10. Senat

    Leitsatz: 1. NV: Nach der bis zum 31. Dezember 2013 geltenden Fassung des § 92a Abs. 1 EStG konnte gefördertes Altersvorsorgekapital während der Ansparphase nicht in förderunschädlicher Weise für die Tilgung eines Darlehens verwendet werden, mit dem der Zulageberechtigte die Anschaffungs- oder Herstellungskosten einer selbstgenutzten Wohnung finanziert hatte . 2. NV: Weist die ZfA in einem …
  • BFH, Beschl. v. 22.07.2013 – I B 158/12 (amtliche Veröffentlichung) · 1. Senat

    Leitsatz: 1. NV: Eine Beschränkung der übereinstimmenden Erledigungserklärungen auf das Beschwerdeverfahren wegen Nichtzulassung der Revision ist zulässig. 2. NV: § 138 Abs. 2 Satz 1 FGO ist nur anwendbar, wenn das FA die angefochtenen Bescheide auf der Grundlage einer unveränderten Sach- und Rechtslage ändert. Ergehen Abhilfebescheide aufgrund einer zu Gunsten des Steuerpflichtigen rückwirkenden Änderung …
  • BFH, Beschl. v. 29.08.2012 – X R 5/12 (amtliche Veröffentlichung) · 10. Senat

    Leitsatz: 1. NV: Ist die Hauptsacheerledigung auf ein nachträglich eingetretenes außerprozessuales Ereignis (hier die Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde) zurückzuführen, ist nicht § 138 Abs. 2 FGO, sondern § 138 Abs. 1 FGO der Maßstab für die Kostentragungspflicht . 2. NV: Die insofern gebotene Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstands verlangt nicht, schwierige rechtliche Fragen, die in …
  • BFH, Beschl. v. 19.12.2023 – X B 1/23 (amtliche Veröffentlichung) · 10. Senat

    Leitsatz: 1. NV: Es stellt einen Verfahrensfehler dar, wenn das Finanzgericht (FG) im Erledigungsstreit die Erledigung in der Hauptsache feststellt, obwohl eine Erledigungserklärung unwirksam war und der Rechtsstreit fortzusetzen gewesen wäre. 2. NV: Erteilt das FG in einer mündlichen Verhandlung oder einem Erörterungstermin einen Hinweis, ist dessen konkreter Inhalt zumindest in gestraffter Form zu …
  • BFH, Beschl. v. 24.05.2023 – X B 22/22 (AdV) (amtliche Veröffentlichung) · 10. Senat

    Leitsatz: 1. NV: Ist die Sicherheitsleistung in der Entscheidung über die AdV des Grundlagenbescheides nicht ausdrücklich ausgeschlossen worden, kann im Verfahren über die AdV des Folgebescheides eigenständig über die Sicherheitsleistung entschieden werden. 2. NV: Ist die Erledigung der Hauptsache auf ein nachträglich eingetretenes außerprozessuales Ereignis zurückzuführen, hat das Gericht nach § 138 Abs. …

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