Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht
BVerwG, Beschluss vom 03.09.2015 – 9 B 24/15 (9 C 21/15)
Revisionszulassung; schrittweise Herstellung einer Erschließungsanlage; provisorische Maßnahmen
- Spruchkörper
- 9. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:BVerwG:2015:030915B9B24.15.0
- Normenkette
- § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO
Gründe
Randnummer 1
Die Beschwerde der Beklagten ist zulässig und begründet. Die Revision ist gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zuzulassen. Sie kann dem Senat Gelegenheit zur Klärung der erschließungsbeitragsrechtlichen Folgen einer schrittweisen Herstellung einer Erschließungsanlage einschließlich der damit einhergehenden Durchführung provisorischer Maßnahmen geben.
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