Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht
BVerwG, Beschluss vom 23.01.2013 – 6 PB 16/12 (6 P 1/13)
Rechtsbeschwerde; Zulassung; Informationsanspruch des Personalrats
- Spruchkörper
- 6. Senat
- Normenkette
- § 68 BPersVG
Gründe
Randnummer 1
Die Rechtsbeschwerde des Antragstellers ist gemäß § 83 Abs. 2 BPersVG i.V.m. § 72 Abs. 2 Nr. 1, § 92 Abs. 1 Satz 2 ArbGG zuzulassen. Die vorliegende Rechtssache gibt dem Senat Gelegenheit, zum Informationsanspruch des Personalrats wegen Überwachung der arbeitszeitrechtlichen Bestimmungen Stellung zu nehmen.
Zitierte Vorschriften
Außerdem: § 68 BPersVG, § 83 BPersVG
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