Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht
BVerwG, Beschluss vom 03.07.2013 – 6 B 17/13 (6 C 11/13)
Revisionszulassung; Anspruch auf Einführung von Ethikunterricht
- Spruchkörper
- 6. Senat
- Normenkette
- § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO
Gründe
Randnummer 1
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision ist begründet. Die Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO. Sie kann dem Senat Gelegenheit zur Klärung der Frage geben, ob bzw. inwieweit aus grundgesetzlichen Bestimmungen Ansprüche von Eltern auf Einführung nicht konfessionellen Ethikunterrichts erwachsen können.
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