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Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht

BVerwG, Beschluss vom 05.08.2005 – 5 PKH 10.05

Spruchkörper
5. Senat
ECLI
ECLI:DE:BVerwG:2005:050805B5PKH10.05.0

Tenor

Der Klägerin wird für das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt ..., ..., beigeordnet.

Gründe

Die Entscheidung über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe folgt aus § 166 VwGO i.V.m. §§ 114, 119 Abs. 1 Satz 1, § 121 Abs. 1 ZPO.

Auf den Erfolg der Beschwerde kann hieraus nicht geschlossen werden.

Zitierte Vorschriften

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