Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht
BVerwG, Beschluss vom 15.03.2004 – 5 C 7.04
- Spruchkörper
- 5. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:BVerwG:2004:150304B5C7.04.0
Tenor
1. Die Revision der Kläger gegen die Beschlüsse des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 29. Oktober 2003 und vom 13. Januar 2004 wird verworfen.
2. Der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts wird abgelehnt.
3. Die Kläger tragen die Kosten des Revisionsverfahrens.
4. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Gründe
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