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Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht

BVerwG, Beschluss vom 08.09.2004 – 5 C 59.03

Spruchkörper
5. Senat
ECLI
ECLI:DE:BVerwG:2004:080904B5C59.03.0

Tenor

Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Revisionsverfahren auf 11 863 € (entspricht 23 202,02 DM) festgesetzt.

Gründe

Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 13 Abs. 2, § 14 Abs. 1 Satz 1, § 19 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 Satz 1 GKG (a.F.) i.V.m. § 72 Nr. 1 GKG in der Fassung des Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes vom 5. Mai 2004 (BGBl I S. 718).

Zitierte Vorschriften

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