Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht
BVerwG, Beschluss vom 17.10.2006 – 5 C 28.06
- Spruchkörper
- 5. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:BVerwG:2006:171006B5C28.06.0
Tenor
1. Das Revisionsverfahren wird eingestellt.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Revisionsverfahrens.
Gründe
Randnummer 1
Die Klägerin hat ihre Revision gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 1. Juni 2006 mit Schriftsatz vom 26. September 2006 zurückgenommen. Das Revisionsverfahren ist deshalb gemäß § 141 Satz 1, § 125 Abs. 1 Satz 1, § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen.
Zitierte Vorschriften
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