Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht
BVerwG, Beschluss vom 14.05.2007 – 5 B 36.07
- Spruchkörper
- 5. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:BVerwG:2007:140507B5B36.07.0
Tenor
1. Das Beschwerdeverfahren wird eingestellt.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
3. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Gründe
Der Kläger hat seine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 8. Dezember 2006 mit Schriftsatz vom 21. April 2007 zurückgenommen. Das Beschwerdeverfahren ist deshalb in entsprechender Anwendung von § 141 Satz 1, § 125 Abs. 1 Satz 1, § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen.
Zitierte Vorschriften
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