Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht
BVerwG, Beschluss vom 25.09.2019 – 4 BN 27/19 (4 CN 7/19)
Revisionszulassung wegen nachträglicher Divergenz
- Spruchkörper
- 4. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:BVerwG:2019:250919B4BN27.19.0
- Normenkette
- § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO
Gründe
Randnummer 1
Die Beschwerde ist begründet. Die Revision ist nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO wegen nachträglicher Abweichung des angefochtenen Urteils von der Entscheidung des Senats vom 6. Juni 2019 - BVerwG 4 CN 7.18 - zuzulassen.
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