Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht
BVerwG, Beschluss vom 29.11.2011 – 4 BN 23/11 (4 CN 6/11)
Revisionszulassung; städtebauliche Rechtfertigung bauleitplanerischer Festsetzungen zur Stärkung von zentralen Versorgungsbereichen
- Spruchkörper
- 4. Senat
- Normenkette
- § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO
Gründe
Randnummer 1
Die Beschwerde ist begründet. Die Revision ist nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzulassen, weil das Revisionsverfahren zur Klärung der Frage beitragen kann, welche Anforderungen an die städtebauliche Rechtfertigung bauleitplanerischer Festsetzungen zur Stärkung von zentralen Versorgungsbereichen zu stellen sind.
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