Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht
BVerwG, Beschluss vom 10.12.2018 – 4 B 29/18 (4 C 10/18)
Revisionszulassung; Eigenart der näheren Umgebung; ungenehmigte Nutzungen
- Spruchkörper
- 4. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:BVerwG:2018:101218B4B29.18.0
Gründe
Randnummer 1
Auf die Beschwerde des Klägers wird die Revision nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zugelassen. Die Rechtssache kann voraussichtlich zur Klärung der Frage beitragen, ob bei Bestimmung der Eigenart der näheren Umgebung nach § 34 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 BauGB bereits errichtete Gebäude und ausgeübte Nutzungen zu berücksichtigen sind, die mit der von einem Nachbarn angegriffenen Baugenehmigung erstmals genehmigt werden.
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