Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht
BVerwG, Beschluss vom 24.02.2014 – 4 B 28/13 (4 C 4/14)
Revisionszulassung; Begriffsklärung des Begriffs "enger Zusammenhang" im Rahmen der UVP-Prüfung
- Spruchkörper
- 4. Senat
- Normenkette
- § 3b Abs. 2 S. 1 UVPG, § 3b Abs. 2 S. 2 UVPG, § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO
Gründe
Randnummer 1
Die Beschwerde ist begründet. Die Revision ist nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzulassen. Das Revisionsverfahren kann voraussichtlich zur Klärung des Begriffs des "engen Zusammenhangs" im Sinne des § 3b Abs. 2 Satz 1 und 2 UVPG beitragen.
Zitierte Vorschriften
Außerdem: § 3b UVPG
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