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Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht

BVerwG, Beschluss vom 24.02.2014 – 4 B 28/13 (4 C 4/14)

Revisionszulassung; Begriffsklärung des Begriffs "enger Zusammenhang" im Rahmen der UVP-Prüfung
Spruchkörper
4. Senat
Normenkette
§ 3b Abs. 2 S. 1 UVPG, § 3b Abs. 2 S. 2 UVPG, § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO

Gründe

Randnummer 1

Die Beschwerde ist begründet. Die Revision ist nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzulassen. Das Revisionsverfahren kann voraussichtlich zur Klärung des Begriffs des "engen Zusammenhangs" im Sinne des § 3b Abs. 2 Satz 1 und 2 UVPG beitragen.

Randnummer 2

Die vorläufige Streitwertfestsetzung für das Revisionsverfahren beruht auf § 47 Abs. 1 Satz 1, § 52 Abs. 1 und § 63 Abs. 1 Satz 1 GKG.

Zitierte Vorschriften

Außerdem: § 3b UVPG

Amtliche Veröffentlichung der Entscheidung Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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