Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht
BVerwG, Beschluss vom 07.08.2018 – 4 B 24/18 (4 C 9/18)
Revisionszulassung; Anwendbarkeit von § 246 Abs. 9 BauGB auf private Vorhabenträger
- Spruchkörper
- 4. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:BVerwG:2018:070818B4B24.18.0
Gründe
Randnummer 1
Auf die Beschwerde der Klägerin wird die Revision nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zugelassen. In dem Revisionsverfahren wird voraussichtlich geklärt werden, ob und unter welchen Voraussetzungen Vorhaben, die der Unterbringung von Asylbegehrenden und Flüchtlingen dienen, von § 246 Abs. 9 BauGB begünstigt werden, wenn ein privater Vorhabenträger ein solches Vorhaben verwirklichen möchte.
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