Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht
BVerwG, Beschluss vom 27.11.2017 – 3 B 44/16 (3 C 27/17)
- Spruchkörper
- 3. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:BVerwG:2017:271117B3B44.16.0
- Normenkette
- BADV, § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO
Gründe
Die Beschwerden haben Erfolg. Der Rechtssache kommt die geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) zu. Die Revision wird dem Bundesverwaltungsgericht voraussichtlich Gelegenheit geben, unter anderem die Frage zu klären, inwieweit der Teilnehmer an einem Auswahlverfahren nach der Bodenabfertigungsdienst-Verordnung, der gegen die Auswahlentscheidung zugunsten eines Mitbewerbers nicht geklagt hat, nach der gerichtlichen Aufhebung dieser Entscheidung auf die Klage eines anderen Bewerbers gegen die daraufhin ergangene erneute Auswahlentscheidung Klage erheben kann.
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