Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht
BVerwG, Beschluss vom 18.12.2018 – 3 B 40/17, 3 B 40/17 (3 C 20/18)
- Spruchkörper
- 3. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:BVerwG:2018:181218B3B40.17.0
- Normenkette
- § 78 Abs 2 AMG 1976, § 78 Abs 1 AMG 1976, § 3 AMPreisV, Art 12 Abs 1 GG, Art 3 Abs 1 GG
Gründe
Die Beschwerde der Klägerin hat Erfolg. Der Rechtssache kommt die geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) zu. Das Revisionsverfahren wird dem Bundesverwaltungsgericht voraussichtlich Gelegenheit zur Klärung der Frage geben, ob die für inländische Apotheken geltende Preisbindung für Arzneimittel (§ 78 Abs. 1 und 2 AMG, § 3 AMPreisV) in Folge des Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 19. Oktober 2016 - C-148/15 [ECLI:EU:C:2016:776], Deutsche Parkinson Vereinigung - (NVwZ 2016, 1793) wegen "Inländerdiskriminierung" mit Art. 12 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar ist.
Die vorläufige Streitwertfestsetzung für das Revisionsverfahren beruht auf § 47 Abs. 1, § 52 Abs. 2 und § 63 Abs. 1 Satz 1 GKG.
Zitierte Vorschriften
Außerdem: § 3 AMPreisV
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