Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht
BVerwG, Beschluss vom 23.12.2004 – 1 C 31.04
- Spruchkörper
- 1. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:BVerwG:2004:231204B1C31.04.0
Tenor
1. Das Revisionsverfahren wird eingestellt.
2. Die Beigeladene trägt die Kosten des Revisionsverfahrens.
Gründe
Die Beigeladene hat ihre Revision gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 8. September 2004 mit Schriftsatz vom 17. Dezember 2004 zurückgenommen. Das Revisionsverfahren ist deshalb gemäß § 141 Satz 1, § 125 Abs. 1 Satz 1, § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen.
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