Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht
BVerwG, Beschluss vom 11.04.2007 – 1 C 25.06
- Spruchkörper
- 1. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:BVerwG:2007:110407B1C25.06.0
Tenor
1. Das Verfahren wird eingestellt.
2. Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 11. August 2006 und das Urteil des Verwaltungsgerichts Minden vom 8. März 2006 sind wirkungslos.
3. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Gründe
Der Kläger hat seine Klage mit Schriftsatz vom 13. März 2007 mit Einwilligung der Beklagten zurückgenommen. Das Verfahren ist deshalb gemäß § 141 Satz 1, § 125 Abs. 1 Satz 1, § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen und das Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen sowie das Urteil des Verwaltungsgerichts Minden für wirkungslos zu erklären (§ 173 VwGO i.V.m. § 269 Abs. 3 Satz 1 ZPO).
Zitierte Vorschriften
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:
„Was hat BVerwG in 1 C 25.06 entschieden?“