Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht
BVerwG, Beschluss vom 22.03.2006 – 1 C 13.05
- Spruchkörper
- 1. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:BVerwG:2006:220306B1C13.05.0
Tenor
1. Das Revisionsverfahren wird eingestellt.
2. Die Kläger tragen die Kosten des Revisionsverfahrens.
Gründe
Randnummer 1
Die Kläger haben ihre Revision gegen das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 10. Mai 2005 mit Schriftsatz vom 15. März 2006 zurückgenommen. Das Revisionsverfahren ist deshalb gemäß § 141 Satz 1, § 125 Abs. 1 Satz 1, § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen.
Zitierte Vorschriften
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