Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht
BVerwG, Beschluss vom 15.05.2007 – 1 C 12.07
- Spruchkörper
- 1. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:BVerwG:2007:150507B1C12.07.0
Tenor
1. Das Revisionsverfahren wird eingestellt.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Revisionsverfahrens.
Gründe
Randnummer 1
Der Kläger hat seine Revision gegen das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 1. Februar 2007 mit Schriftsatz vom 2. Mai 2007 zurückgenommen. Das Revisionsverfahren ist deshalb gemäß § 141 Satz 1, § 125 Abs. 1 Satz 1, § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen.
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