Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht

BVerwG, Beschluss vom 22.01.2004 – 1 B 98.03

Spruchkörper
1. Senat
ECLI
ECLI:DE:BVerwG:2004:220104B1B98.03.0

Tenor

1. Das Beschwerdeverfahren wird eingestellt.

2. Der Beteiligte und die Beklagte tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens je zur Hälfte.

Gründe

Der Beteiligte und die Beklagte haben ihre Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 13. November 2002 mit Schriftsatz vom 18. Dezember 2003 bzw. 9. Januar 2004 zurückgenommen. Das Beschwerdeverfahren ist deshalb in entsprechender Anwendung von § 141 Satz 1, § 125 Abs. 1 Satz 1, § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen.

Die Kostenentscheidung folgt aus § 155 Abs. 2, § 159 Satz 1 VwGO, § 100 Abs. 1 ZPO. Gerichtskosten werden gemäß § 83 b Abs. 1 AsylVfG nicht erhoben; der Gegenstandswert ergibt sich aus § 83 b Abs. 2 AsylVfG.

Zitierte Vorschriften

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat BVerwG in 1 B 98.03 entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten