Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht
BVerwG, Beschluss vom 20.06.2006 – 1 B 64.06
- Spruchkörper
- 1. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:BVerwG:2006:200606B1B64.06.0
Tenor
1. Das Beschwerdeverfahren wird eingestellt.
2. Die Kläger tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Gründe
Die Kläger haben ihre Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 14. Februar 2006 mit Schriftsatz vom 14. Juni 2006 zurückgenommen. Das Beschwerdeverfahren ist deshalb in entsprechender Anwendung von § 141 Satz 1, § 125 Abs. 1 Satz 1, § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen.
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