Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht
BVerwG, Beschluss vom 13.10.2005 – 1 B 35.05
- Spruchkörper
- 1. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:BVerwG:2005:131005B1B35.05.0
Tenor
1. Das Beschwerdeverfahren wird eingestellt.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Gründe
Der Kläger hat seine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 28. Oktober 2004 mit Schriftsatz vom 5. Oktober 2005 zurückgenommen. Das Beschwerdeverfahren ist deshalb in entsprechender Anwendung von § 141 Satz 1, § 125 Abs. 1 Satz 1, § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen.
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