Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht
BVerwG, Beschluss vom 21.12.2005 – 1 B 31.05
- Spruchkörper
- 1. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:BVerwG:2005:211205B1B31.05.0
Tenor
1. Das Beschwerdeverfahren wird eingestellt.
2. Der Beigeladene trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Gründe
Der Beigeladene hat seine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 28. Dezember 2004 mit Schriftsatz vom 20. Dezember 2005 zurückgenommen. Das Beschwerdeverfahren ist deshalb in entsprechender Anwendung von § 141 Satz 1, § 125 Abs. 1 Satz 1, § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen.
Zitierte Vorschriften
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