Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht
BVerwG, Beschluss vom 29.12.2004 – 1 B 186.04
- Spruchkörper
- 1. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:BVerwG:2004:291204B1B186.04.0
Tenor
1. Das Beschwerdeverfahren wird eingestellt.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Gründe
Der Kläger hat seine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 16. September 2004 mit Schriftsatz vom 15. Dezember 2004 zurückgenommen. Das Beschwerdeverfahren ist deshalb in entsprechender Anwendung von § 141 Satz 1, § 125 Abs. 1 Satz 1, § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen.
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