Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht
BVerwG, Beschluss vom 15.02.2005 – 1 B 141.04
- Spruchkörper
- 1. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:BVerwG:2005:150205B1B141.04.0
Tenor
1. Das Beschwerdeverfahren wird eingestellt.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Gründe
Die Klägerin hat ihre Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 22. Juni 2004 mit Schriftsatz vom 8. Februar 2005 zurückgenommen. Das Beschwerdeverfahren ist deshalb in entsprechender Anwendung von § 141 Satz 1, § 125 Abs. 1 Satz 1, § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen.
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