Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht
BVerwG, Beschluss vom 01.12.2016 – 1 B 112/16 (1 C 36/16)
- Spruchkörper
- 1. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:BVerwG:2016:011216B1B112.16.0
- Normenkette
- § 27 Abs. 2 S. 1 BVFG, § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO
Gründe
Die bei sachdienlicher Auslegung auf die Einbeziehung des Ehemannes beschränkte Beschwerde ist zulässig und begründet.
Die Revision ist wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzulassen. Sie kann dem Bundesverwaltungsgericht Gelegenheit geben zu klären, zu welchem Zeitpunkt bei der nachträglichen Einbeziehung in einen Aufnahmebescheid ein bereits in Deutschland lebender Ehegatte Grundkenntnisse der deutschen Sprache im Sinne von § 27 Abs. 2 Satz 1 BVFG besitzen muss.
Zitierte Vorschriften
Außerdem: § 27 BVFG
Amtliche Veröffentlichung der Entscheidung Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im Wortlaut aus amtlichen Quellen, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:
„Was hat BVerwG in 1 B 112/16 (1 C 36/16) entschieden?“