Rechtsprechung · Bundesverfassungsgericht
BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 30.07.2024 – 2 BvR 361/24
Nichtannahme einer mangels hinreichender Substantiierung unzulässigen Verfassungsbeschwerde gegen §§ 4, 5 BWahlG - Tenorbegründung
- Spruchkörper
- 2. Senat 2. Kammer
- ECLI
- ECLI:DE:BVerfG:2024:rk20240730.2bvr036124
- Normenkette
- § 4 BWahlG, § 5 BWahlG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG
Tenor
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, da sie den Begründungsanforderungen (§ 23 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1, § 92 BVerfGG, vgl. Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 4. April 2024 - 1 BvR 2281/22 - Rn. 4 m.w.N., stRspr) nicht genügt.
Gründe
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
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