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Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesverfassungsgericht

BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 30.07.2024 – 2 BvR 361/24

Nichtannahme einer mangels hinreichender Substantiierung unzulässigen Verfassungsbeschwerde gegen §§ 4, 5 BWahlG - Tenorbegründung
Spruchkörper
2. Senat 2. Kammer
ECLI
ECLI:DE:BVerfG:2024:rk20240730.2bvr036124
Normenkette
§ 4 BWahlG, § 5 BWahlG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG

Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, da sie den Begründungsanforderungen (§ 23 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1, § 92 BVerfGG, vgl. Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 4. April 2024 - 1 BvR 2281/22 - Rn. 4 m.w.N., stRspr) nicht genügt.

Gründe

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Amtliche Veröffentlichung der Entscheidung Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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