Rechtsprechung · Bundesverfassungsgericht
BVerfG, Beschluss vom 22.03.2023 – 2 BvR 1176/22
A-limine-Abweisung eines isolierten Antrags auf Erlass einer Vollstreckungsanordnung bzgl des Beschlusses vom 04.05.2020 (2 BvL 6/17) - Hinweis auf Berichterstatterschreiben (§ 24 S 2 BVerfGG)
- Spruchkörper
- 2. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:BVerfG:2023:rs20230322.2bvr117622
- Normenkette
- § 24 S 2 BVerfGG, § 35 BVerfGG
Tenor
Der Antrag auf Erlass einer Vollstreckungsanordnung wird verworfen.
Gründe
Randnummer 1
Dem Antrag auf Erlass einer Vollstreckungsanordnung bleibt aus den in dem Schreiben der stellvertretenden Berichterstatterin vom 3. Februar 2023 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.
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