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Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesverfassungsgericht

BVerfG, Beschluss vom 22.03.2023 – 2 BvR 1176/22

A-limine-Abweisung eines isolierten Antrags auf Erlass einer Vollstreckungsanordnung bzgl des Beschlusses vom 04.05.2020 (2 BvL 6/17) - Hinweis auf Berichterstatterschreiben (§ 24 S 2 BVerfGG)
Spruchkörper
2. Senat
ECLI
ECLI:DE:BVerfG:2023:rs20230322.2bvr117622
Normenkette
§ 24 S 2 BVerfGG, § 35 BVerfGG

Tenor

Der Antrag auf Erlass einer Vollstreckungsanordnung wird verworfen.

Gründe

Randnummer 1

Dem Antrag auf Erlass einer Vollstreckungsanordnung bleibt aus den in dem Schreiben der stellvertretenden Berichterstatterin vom 3. Februar 2023 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.

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