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Zitierfest

BVerfGG · Gesetz über das Bundesverfassungsgericht

§ 35 BVerfGG

Amtliche Fassung, Stand 22.12.2025.

Das Bundesverfassungsgericht kann in seiner Entscheidung bestimmen, wer sie vollstreckt; es kann auch im Einzelfall die Art und Weise der Vollstreckung regeln.

Rechtsprechung zu § 35 BVerfGG

93 Entscheidungen zitieren § 35 BVerfGG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BVerfG, Beschl. v. 29.04.2021 – 2 BvR 1651/15, 2 BvR 2006/15 · 2. Senat

    Leitsatz: 1. Die Grenzen einer zulässigen Vollstreckungsanordnung gemäß § 35 BVerfGG ergeben sich aus dem Grundsatz der Gewaltenteilung (Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG) und der notwendigen Anknüpfung des Verfassungsprozessrechts an den Verfahrens- beziehungsweise Streitgegenstand und stellen insoweit verallgemeinerungsfähige Anforderungen dar, die für die verfassungsgerichtliche Kontrolle aller Verfassungsorgane …
  • BVerfG, Urt. v. 04.05.2011 – 2 BvR 2333/08, 2 BvR 2365/09, 2 BvR 571/10, 2 BvR 740/10, 2 BvR 1152/10 · 2. Senat

    Leitsatz: 1. Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, die neue Aspekte für die Auslegung des Grundgesetzes enthalten, stehen rechtserheblichen Änderungen gleich, die zu einer Überwindung der Rechtskraft einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts führen können. 2. a) Die Europäische Menschenrechtskonvention steht zwar innerstaatlich im Rang unter dem Grundgesetz. Die …
  • BVerfG, Urt. v. 24.07.2018 – 2 BvR 309/15, 2 BvR 502/16 · 2. Senat

    Leitsatz: 1. a) Die Fixierung eines Patienten stellt einen Eingriff in dessen Grundrecht auf Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. Art. 104 GG) dar. b) Sowohl bei einer 5-Punkt- als auch bei einer 7-Punkt-Fixierung von nicht nur kurzfristiger Dauer handelt es sich um eine Freiheitsentziehung im Sinne des Art. 104 Abs. 2 GG, die von einer richterlichen Unterbringungsanordnung nicht gedeckt ist. …
  • BVerfG, Beschl. v. 27.03.2012 – 2 BvR 2258/09 · 2. Senat

    Leitsatz: 1. Freiheitsstrafen und freiheitsentziehende Maßregeln der Besserung und Sicherung verfolgen unterschiedliche Zwecke, weswegen sie grundsätzlich auch nebeneinander angeordnet werden können. Geschieht dies, ist es jedoch geboten, sie einander so zuzuordnen, dass die Zwecke beider Maßnahmen möglichst weitgehend erreicht werden, ohne dass dabei in das Freiheitsrecht des Betroffenen aus Art. 2 Abs. 2 …
  • BVerfG, Beschl. v. 19.02.2025 – 2 BvE 3/19 · 2. Senat

    Verwerfung eines Antrags auf Erlass einer nachträglichen Vollstreckungsanordnung bzgl des Senatsurteils (BVerfGE 166, 93 - Finanzierung Desiderius-Erasmus-Stiftung) - ua keine vollstreckungsfähige Verpflichtung zur Wiedergutmachung in Form einer Nachzahlung für zurückliegende Haushaltsjahre

  • BVerfG, Urt. v. 22.02.2023 – 2 BvE 3/19 · 2. Senat

    Leitsatz: 1. Eingriffe in das Recht auf Chancengleichheit der politischen Parteien aus Art. 21 Abs. 1 Satz 1 GG bedürfen einer gesetzlichen Grundlage, wenn sich die Legitimation zum staatlichen Handeln nicht schon unmittelbar aus der Verfassung ergibt. 2. Der Notwendigkeit einer besonderen gesetzlichen Regelung für staatliche Leistungen, die sich erheblich auf die chancengleiche Teilnahme der Parteien am …

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