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Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesverfassungsgericht

BVerfG, Beschluss vom 13.11.2024 – 2 BvC 48/23

Verwerfung (a-limine-Abweisung) einer Wahlprüfungsbeschwerde unter Hinweis auf das Berichterstatterschreiben
Spruchkörper
2. Senat
ECLI
ECLI:DE:BVerfG:2024:cs20241113.2bvc004823
Normenkette
§ 24 S 2 BVerfGG, § 48 BVerfGG

Tenor

Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.

Gründe

Randnummer 1

Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den in dem Schreiben der Berichterstatterin vom 14. Juni 2024 genannten Gründen der Erfolg versagt. Das Vorbringen der beschwerdeführenden Person auf das Berichterstatterschreiben hin gibt keinen Anlass für eine abweichende Bewertung. Eine weitere Verlängerung der Stellungnahmefrist war nicht geboten. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.

Zitierte Vorschriften

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