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Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesverfassungsgericht

BVerfG, Beschluss vom 13.01.2025 – 2 BvC 30/23

Feststellung der teilweisen Erledigung einer Wahlprüfungsbeschwerde, iÜ Verwerfung (a-limine-Abweisung) unter Hinweis auf das Berichterstatterschreiben
Spruchkörper
2. Senat
ECLI
ECLI:DE:BVerfG:2025:cs20250113.2bvc003023
Normenkette
§ 24 S 2 BVerfGG, § 48 BVerfGG, BWahlGÄndG 25

Tenor

1. Die Wahlprüfungsbeschwerde hat sich erledigt, soweit der Beschwerdeführer die Vereinbarkeit von Artikel 1 Nummer 3 des Fünfundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes vom 14. November 2020 (Bundesgesetzblatt I Seite 2395) mit dem Grundgesetz beanstandet.

2. Im Übrigen wird die Wahlprüfungsbeschwerde verworfen.

Gründe

Randnummer 1

1. Die Wahlprüfungsbeschwerde hat sich aus den in dem Schreiben der Berichterstatterin vom 14. November 2024 genannten Gründen teilweise erledigt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.

Randnummer 2

2. Im Übrigen bleibt der Wahlprüfungsbeschwerde aus den in dem Schreiben der Berichterstatterin vom 14. November 2024 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.

Zitierte Vorschriften

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